Putsch

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6.2 Putschistenregel

Ein Spieler kann viele Gründe haben, sein Anfangsreich zu verlassen. Während sich Zivilisten ein anderes Reich suchen müssen, unter dessen Schirmherrschaft sie sich begeben wollen, haben Adlige ( und ggf. Zauberer ) die Möglichkeit, mit ihren Lehnsgütern und den ihnen unterstellten Rüstgütern zu putschen. Putschen kann aber nur, wer ein der Spielleitung bekanntes Lehen mit einem eigenen Rüstort hat!

Bevor sein Reich mit dem Zug auf der Karte beginnt, muss der Putschist seinen Willen dazu offiziell an der Karte bekunden. Er zieht in diesem Monat vor seinem ehemaligen Reich und erhält sofort die Gutpunkte eines Festungsherren ( oder bleibt Zauberer seiner Klasse ). In den weiteren Monaten wird auch für ihn die Zugreihenfolge ausgelost.

Der Putschist kann sich mit seinem Lehen und Truppen einem anderen Reich anschließen, oder versuchen sein eigenes Reich zu gründen. In diesem Fall gilt für ihn bezüglich Rüstorte und Reichsgröße die Regel für Invasoren ( siehe 7.5 ). Als sein Standardgelände gilt jedoch das Gelände in dem sein anfänglicher Rüstort mit den meisten Baupunkten steht und Einnahmen erhält er aus dem Gelände, das er besitzt.

Es können sich auch mehrere Putschisten aus verschiedenen Reichen zu einem neuen Reich zusammenschließen. Nach der Fusion aller Lehen darf dieses neue Reich nur eine Hauptstadt haben. Der Rüstort mit den meisten Baupunkten legt auch hier das Standardgelände fest.

Fusionieren mehrere Putschisten untereinander ( Weltrevolution ), so dürfen sie ggf. als Ausnahme die „Bonusbauwerke“ ( gemäß Invasorregel ) behalten, die sie zuvor an Hand ihrer Reichsgröße vom Volk geschenkt bekommen haben.

— aus dem Regelwerk