Die Regeln des Ritterlichen Ordens zu Helborn
Die Regeln des Ritterlichen Ordens zu Helborn
Die Ordensregel der Ordensritter von Helborn
Vorwort
Wir wenden uns zuerst an alle diejenigen, welche ihrem eigenen Willen zu folgen verschmähen und mit reinem Herzen dem Hochmeister Ritterdienste zu tun begehren und mit eifriger Sorgfalt die sehr edle Rüstung des Gehorsams auszufüllen sich bemühen und dieselbe auch dauernd ausfüllen.
Vor allen Dingen musst du, wer du auch seiest, wenn du einen so heiligen Übertritt erwählst, mit reinem Fleiß und fester Beharrlichkeit dich deinem Berufe widmen, welcher als so würdig, so heilig und so erhaben angesehen wird, dass, wenn er rein und mit Ausdauer erfüllt wird, du verdienst, Anteil unter den Streitern zu erhalten, welche für Helborn ihr Leben hingeben. Denn in ihm, deinem Beruf, ist der Ritterstand erblüht und zu neuem Leben erwacht, welcher (bis jetzt, den Eifer für die Gerechtigkeit verachtend) weder die Armen noch das Reich, was seine Aufgabe war, zu verteidigen, vielmehr zu rauben, Beute zu machen und zu töten sich bemühte.
Die Zeit ergab, dass es nötig ist, jene Regeln, die nur mündlich weitergegeben und für den Hochmeister und die Fünfundfünfzig ausreichend waren, schriftlich niederzulegen. Daher haben wir uns in aller Freudigkeit und Anhänglichkeit auf die Bitten des Hochmeisters Gytis, von dem der genannten Ritterorden seinen Anfang nahm, mit vielen aus den verschiedenen Reichsteilen zum Hohen Konvent zu Erangor versammelt und die Art und Pflichtbeobachtung des Ritterordens durch die einzelnen Abschnitte aus dem Mund des genannten Hochmeisters selbst zu vernehmen verdient und nach der Kenntnis der Schwachheit unseres Wissens das, was uns gut und nützlich erschien, gebilligt, das jedoch, was in der Tat uns töricht erschien, beiseite gelassen.
Dem Konvent hat es daher gefallen, dass das Ergebnis der Beratung aufgezeichnet wurde, damit es nicht der Vergessenheit anheimfalle und sicher aufbewahrt werde. So bin ich, Jestocot Vomact, für würdig befunden worden, der bescheidene Schreiber des vorliegenden Schriftstückes zu sein auf Geheiß des Konzils. Dies sind die Namen der am Konzil Teilnehmenden:
- Graham von Schattenburg
- Jonas von Thaalsdorf
- Friedhelm von Eglofstein
- Gytis vom Kieferngrund
- Jestocot Vomact
Erangor, 17.06.
Im Jahre 6 der Rückkehr
1. Der Orden
Zu führen den Orden der Ritter zu Helborn berufen sind die Komture der fünf Finger oder Häuser. Aus ihrer Mitte wählen die Komture einen der ihren zum Hochmeister. Der Hochmeister kann weiter Komtur seines Hauses bleiben, muss es aber nicht.
Wenn es nötig ist, für einen Finger einen neuen Komtur zu bestimmen, so wählen die restlichen Komture ihn aus dem Finger aus, der einen Komtur benötigt. Es steht ihnen gut zu Gesicht, vorher das Votum des Fingers zu hören, doch gebunden daran sind sie nicht. Jedoch sei es Gebot, das nur auserwählt werden darf, der vorher als Ritter Dienst getan auf ein Jahr und ein Tag in allen Teilen des Ganzen.
2. Wie die Ritter am Leben teilnehmen sollen
Ihr, die ihr euerem eigenen Willen entsagt, und die anderen, die mit euch für das Heil mit Pferden und Waffen dem Hochmeister auf Zeit dienen, seid immer bestrebt, mit frommen und reinem Gemüt zu leben.
3. Was nach dem Tod eines Ordensritters zu tun ist
Wenn einer vom den Ordensrittern den Tod, der niemanden schont, anheim fällt, dem sich zu entziehen unmöglich ist, befehlen wir seinem Komtur, das schuldige Gebet feierlich für den Verstorbenen reinen Herzens darzubringen. Die Ordensritter andererseits, die da wo sich der Leichnam befindet anwesend sind und im Gebet für das Heil des Verstorbenen die Nacht wachend ausharren, sollen den Göttern Lobpreis singen. Dazu allerdings bitten wir aus Liebe und befehlen aus Vollmacht, dass täglich soviel an Speise und Trank, als sie einem lebenden Ordensritter, soviel zu dessen Lebensunterhalt nötig ist, gegeben wurde oder geschuldet wird, einem Armen bis zum fünfundzwanzigsten Tag gewährt werde. Danach solle ein Schiff ausgerüstet werden, um die sterblichen Überreste des Verstorbenen zurückzusenden in die Nebel auf alle Zeit.
4. Ordensritter erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung
Die Ordensritter sollen nur Nahrung, Waffen und Kleidung haben und sonst nichts zu besitzen begehren, außer, der Komtur würde ihnen freiwillig etwas aus Freundlichkeit geben.
5. Götter
Wem ihr auch dient, ob Gen, Ker, Yel, Tas oder Dihn - habt Ehrfurcht vor allen Schöpfern und beleidigt nicht jene, die ihr nicht verehrt.