Thing

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Als Thing wurden Volksversammlungen (Volksthing) und Gerichts­versammlungen bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, wird Thingplatz oder Thingstätte genannt und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Allgemein waren zu der Versammlung alle freien Männer eines bestimmten Gebietes verpflichtet, auch wenn die Reise zur Thingstätte sie Zeit und Geld kostete. Das Geltungsgebiet des Things fiel zusammen mit dem Stammesgebiet. War der Stamm sehr groß, wurde das Gebiet unterteilt und jeder Teil hatte sein eigenes Thing. Alle Teile trafen dann nur noch bei Angelegenheiten zusammen, die den gesamten Stamm angingen, z. B. bei einer Entscheidung über Krieg oder Frieden.