Ältestenrat der Rhuor

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Der Ältestenrat besteht neben den vier ältesten der „Häuser“ noch aus drei vom Volk zu wählenden Frauen. Diese Frauen müssen natürlich auch bereits Familienvorstand sein und dürfen nicht jünger als vierzig Jahre sein. Hierdurch hat der Rat sieben Mitglieder und um den vier „Häusern“ nicht auch hier zuviel Macht zu geben, braucht eine Entscheidung im Rat fünf Zustimmungen. Tatschlich hat sich diese Regelung bisher als zum Glück überflüssig erwiesen, da die Ältesten der „Häuser“ ihre Familieninteressen immer hinter die Volksinteressen zurückstellten.

So sprach zum Beispiel Ruis, die Mutter des Li'vannh Ha'akos im Rat vehement für eine Absetzung ihres eigenen Sohnes. Der Ältestenrat hat mehrere Funktionen:

  • Die Überwachung des Li'vannh.
    • Hieraus resultiert die Möglichkeit, daß der Ältestenrat die Macht hat, ihn abzusetzen und einen neuen Li'vannh zu wählen.
    • Der Wahl des neuen Li'vannh muß allerdings vom Volk zugestimmt werden.
    • Sollte das Volk keinem vom Ältestenrat ernannten Li'vannh seine Zustimmung geben, so muß der alte wieder eingesetzt werden.
  • Die Bildung des Oberen Gerichts
    • Zusammen mit dem Li'vannh und dem Kerek'tu bildet der Ältestenrat das Obere Gericht.
  • Überwachung der drei „Häuser“
    • Der Ältestenrat kann die Titel entziehen und neu vergeben.