Gerichte der Rhuor

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Es gibt drei verschiedene Gerichte, das Obere, das Niedere und das Gildengericht. Das obere Gericht ist für Kapitalverbrechen zuständig und ernennt das niedere Gericht.

Das niedere Gericht behandelt alles, was nicht vom oberen Gericht, den Familien oder dem Gildengericht behandelt wird. Außerdem überwacht es das Gildengericht, damit hier keine autonome Rechtszone entsteht.

Das Gildengericht behandelt Streitigkeiten innerhalb der Gilden, muß Kapitalverbrechen aber dem oberen Gericht überstellen. Hier darf dann jedoch eine unverbindliche Urteilsempfehlung gegeben werden. Seine Hauptaufgabe liegt aber im Behandeln gildenspezifischer Fälle, zum Beispiel die Bestrafung offensichtlich schlampiger Arbeit. So wurde einst ein Sakbebauer verbannt, nachdem ein unter seiner Leitung erbautes Sakbe eingestürzt war. Die Verbannung wurde vom oberen Gericht bestätigt. Das obere Gericht ist als höchste Instanz berechtigt, die Entscheidungen der unteren Gerichte neu zu verhandeln. Dies geschieht normalerweise nur auf Antrag, kann aber auch ohne diesen geschehen.

Muß das obere Gericht über den Li'vannh oder den Kerek'tu Recht sprechen, so übernimmt der Ältestenrat diese Aufgabe. Gilt es ein Urteil über ein Mitglied des Ältestenrates zu fällen, rückt der nächsthöchste Lord für diese Älteste in das Gericht.

Das härteste Urteil ist die Todesstrafe, die aber nur sehr selten verhängt wird. Häufiger wird der Verurteilte statt dessen auf Lebenszeit verbannt. Überhaupt ist die Verbannung, ob auf Zeit oder für immer eines der meistgebrauchtesten und gefürchteten Urteile des oberen Gerichts.