Avalonische Touristenattraktion entpuppt sich als yaromesisches Original: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bero (Diskussion | Beiträge) K |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das unlängst wieder in einem avallonischen See gesichtete "urzeitliche Untier" konnte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund seiner eindeutigen Physiognomie eindeutig als yaromesischer [[el Ka-Weh]] identifiziert werden. | Das unlängst wieder in einem avallonischen See gesichtete "urzeitliche Untier" konnte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund seiner eindeutigen Physiognomie eindeutig als yaromesischer [[el Ka-Weh]] identifiziert werden. | ||
− | Wie der Abbildung zu entnehmen handelt es sich nicht etwa um ein den Nebel von Avalon entsprungenes Phänomen, sondern schlicht um ein ausgewanderten yaromesischen el | + | Wie der Abbildung zu entnehmen handelt es sich nicht etwa um ein den Nebel von Avalon entsprungenes Phänomen, sondern schlicht um ein ausgewanderten yaromesischen [[el Ka-Weh]]. |
Der yaromesische Touristenverband überdenkt derzeit eine Lizenzrechtsklage vor dem audvarkarschen Gerichsthof die trotz fehlender Patente allein aufgrund von Gewohnheitsrecht von namhaften Juristen als sehr erfolgsversprechend eingestuft wird.. | Der yaromesische Touristenverband überdenkt derzeit eine Lizenzrechtsklage vor dem audvarkarschen Gerichsthof die trotz fehlender Patente allein aufgrund von Gewohnheitsrecht von namhaften Juristen als sehr erfolgsversprechend eingestuft wird.. | ||
Version vom 5. Juli 2023, 20:26 Uhr
Das unlängst wieder in einem avallonischen See gesichtete "urzeitliche Untier" konnte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund seiner eindeutigen Physiognomie eindeutig als yaromesischer el Ka-Weh identifiziert werden.
Wie der Abbildung zu entnehmen handelt es sich nicht etwa um ein den Nebel von Avalon entsprungenes Phänomen, sondern schlicht um ein ausgewanderten yaromesischen el Ka-Weh. Der yaromesische Touristenverband überdenkt derzeit eine Lizenzrechtsklage vor dem audvarkarschen Gerichsthof die trotz fehlender Patente allein aufgrund von Gewohnheitsrecht von namhaften Juristen als sehr erfolgsversprechend eingestuft wird..